Die Kontaktsperre, die aufgrund der Corona-Krise verhängt wurde, schränkt auch Reiter und Pferd massiv ein. Dabei ist die wichtigste Frage: Was ist noch erlaubt und was nicht?
Das Privileg der Reiter gegenüber anderen Sportarten
In der aktuellen Situation genießen Reiter das besondere Privileg, dass ihr Sport aufgrund von Tierschutzbestimmungen beschränkt fortgesetzt werden darf. Pferde müssen im Sinne des Tierschutzes bewegt werden, daher ist es wichtig, dass Reiter ihr Hobby – wenn auch eingeschränkt – weiter ausüben können. Dazu zählt jedoch ausschließlich die alleinige Ausübung – das bedeutet, dass das sportliche Training sowie das Reiten in Gruppen untersagt ist.
Was für Aktivitäten sind noch erlaubt?
Trainingsstunden sowie Ponyreiten und Ausritte in Gruppen sind untersagt. Wer sein Pferd bewegen möchte, dem ist dies – unter Berücksichtigung der generellen Einschränkungen - gestattet. Das Ausreiten ist allein, maximal zu zweit weiterhin erlaubt. Die FN rät jedoch dazu, die Notwendigkeit dessen zu überdenken. Auf Ausritte ohne Begleitung wird nämlich generell, aufgrund der Sicherheitsbedenken, abgeraten.
Im Stall wie auch im Supermarkt: Abstand halten ist Pflicht!
Pferde, die in einem gemeinschaftlich genutzten Stall stehen, dürfen unter besonderer Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen weiter verpflegt werden. Hierbei gelten dieselben Vorschriften, wie auch beim Einkaufen oder beim Besuch öffentlicher Plätze. Es sollte darauf geachtet werden, dass stets ein Sicherheitsabstand zu anderen Menschen eingehalten sowie unnötiger Kontakt vermieden wird.
Wie lange darf ich am Stall bleiben?
Eine Regel wurde in Bezug auf die Verweildauer nicht ausgesprochen, jedoch gilt auch hier: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Das Verweilen am Stall ist – so wie der Kontakt zu anderen Personen auch – zu vermeiden. Im Idealfall sollte nur die nötigste Zeit aufgewendet werden, die dazu benötigt wird, sich um die Bedürfnisse und die Bewegung des Pferdes zu kümmern und so das Wohlergehen des Tieres sicherzustellen.
Maßnahmen, die Stallgemeinschaften ergreifen können:
Die FN, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, rät beispielsweise, einen Anwesenheitsplan anzulegen. Durch diese Maßnahme wird es möglich, die Zahl der gleichzeitig Anwesenden an einem Stall oder auf einem Hof zu minimieren. Generell empfiehlt es sich, sich untereinander so abzusprechen, sodass im Idealfall nur eine Person zugegen ist, die die notwendigen Aktivitäten am Stall durchführt.
Appell zur Einhaltung der vorgeschriebenen Regularien
Zum Schluss möchten wir noch einmal an alle Pferdefreunde appellieren, die Maßnahmen ernst zu nehmen und beherzt umzusetzen. Nur dadurch wird es uns möglich sein, den besonderen Status der Reiterei zu erhalten und weiterhin diese Privilegien genießen zu können.
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